Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge, die an Hillstar Media, Inh. Christian Lehmann, erteilt werden. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Die Stundensätze richten sich an gewerbliche Kunden und enthalten nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer.
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1. Die Gesamtleistung von Hillstar Media besteht in der Schaffung eines Werkes (nachfolgend Entwürfe und Reinzeichnungen genannt) gemäß § 631 BGB. Dieses Werk wird urheberrechtlich genutzt. Das Recht zur Nutzung wird als einfaches oder ausschließliches Recht (§ 31 UrhG) sowie räumlich, zeitlich und inhaltlich beschränkt (§ 32 UrhG) eingeräumt.
1.2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
1.3. Hillstar Media überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.
1.4. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Hillstar Media weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig.
1.5. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
2. Vergütung
2.1. Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf Grundlage eines Angebots bzw. einer Vereinbarung.
2.2. Die Gesamtvergütung für eine Gestaltungsleistung errechnet sich aus der Vergütung der Entwürfe, der Nutzungsrechte sowie sonstiger Leistungen.
2.3. Die Vergütung für Entwurfsarbeiten errechnet sich durch Multiplikation von Stundensatz mal Zeitaufwand.
2.4. Die Vergütung für die Einräumung der Nutzungsrechte wird durch Faktoren wie Nutzungsart, Nutzungsgebiet, Nutzungsdauer und Nutzungsumfang bestimmt.
2.5. Sonstige Leistungen wie Andrucke, Beratung, Bildbearbeitung oder Produktionsbetreuung werden gesondert vergütet.
2.6. Der Stundensatz eines fachlich qualifizierten Mitarbeiters von Hillstar Media beträgt 70 Euro.
3. Fälligkeit der Vergütung
3.1. Die Vergütung ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.
3.2. Bei Zahlungsverzug kann Hillstar Media Verzugszinsen zu banküblichen Sätzen verlangen.
4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
4.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen oder Drucküberwachung werden gesondert berechnet.
4.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Hillstar Media abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber zur Kostenübernahme.
4.3. Technische Nebenkosten wie Materialien, Fotos, Satz oder Druck sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.4. Reisekosten ab 30 km werden mit 0,50 EUR/km via Einzelnachweis abgerechnet.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
5.2. Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben.
6. Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegmuster
6.1. Produktionsüberwachung durch Hillstar Media erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung.
6.2. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Hillstar Media drei Belege unentgeltlich.
7. Haftung
7.1. Hillstar Media verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen.
7.2. Hillstar Media haftet nicht für eingekaufte Fremdleistungen.
7.3. Der Auftraggeber übernimmt mit der Genehmigung von Entwürfen die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
8.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
8.2. Verzögert sich die Durchführung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann Hillstar Media eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.
8.3. Der Auftraggeber versichert, nur Vorlagen zu überlassen, zu deren Nutzung er berechtigt ist.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Erfüllungsort ist Leipzig.
9.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
9.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.